Tipps für sicheren Umgang mit Silvesterfeuerwerk

Alljährlich zum Jahreswechsel muss die Feuerwehr besonderes häufig Hilfe leisten, sei es bei Verletzungen oder Bränden, ausgelöst durch unsachgemäßen Umgang mit Feuerwerkskörpern. Dabei kann Silvester auch mit der beliebten "Knallerei" ein sicheres Vergnügen sein, vorausgesetzt man beherzigt einige Tipps.
Die Feuerwehr rät:
- Nur Feuerwerkskörper mit Zulassung der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) verwenden. "Schwarzmarkt-Ware" kann unberechenbar heftig explodieren!
- Bereits am Silvester-Nachmittag die Gebrauchsanweisungen für das Feuerwerk in Ruhe und mit klarem Verstand lesen!
- Feuerwerkskörper getrennt von Zündhölzern oder Feuerzeugen aufbewahren.
- Beim Hantieren mit Feuerwerk nie den gesamten Vorrat in einer Tüte oder einem Karton bereithalten.
- In der Silvesternacht Fenster und Balkontüren schließen!
- Für Entstehungsbrände Blumenspritze und/oder gefüllten Wassereimer bereithalten.
Feuerwerkskörper der Klasse I (Kinder und Jugendliche):
- Kinder und Jugendliche dürfen nur Feuerwerkskörper der Klasse I kaufen und unter Aufsicht abbrennen - z.B. Bengalisches Feuer, Wunderkerzen, Tischfeuerwerk.
- Tischfeuerwerk nur auf feuerfesten Unterlagen und nicht in der Nähe von leicht entzündbaren Materialien abbrennen.
Feuerwerkskörper der Klasse II (Nur für Erwachsene):
- Feuerwerk der Klasse II darf ausschließlich von Erwachsenen erworben und verwendet werden. Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ist in Berlin nur von Silvesterabend, 18:00 Uhr, bis Neujahrsmorgen, 07:00 Uhr, erlaubt.
- Nur im Freien zünden, niemals in Räumen!
Angezündete Feuerwerkskörper, die nicht explodiert sind, unbedingt liegenlassen! Sie sind unberechenbar und könnten später explodieren.
Raketen nur von geeigneten Freigeländen oder der Straße aus senkrecht nach oben starten, nicht schräg oder vom Balkon aus. Richten Sie Abschussrampen für Raketen so ein, dass sie auf ihrer Flugbahn gegen keinerlei Hindernisse stoßen können. Am sichersten ist eine leere Flasche in einer Getränkekiste. Böller (egal welcher Größe) und Raketen nie gegen Menschen und Tiere richten.
"Kanonenschläge" oder andere laute Knallkörper so zünden, dass Menschen oder Tieren nicht gefährdet werden (Gefahr von Verbrennungen und/oder irreversiblen Gehörschäden!)
Geschosse aus Signal- oder Schreckschusswaffen sind unberechenbar, haben nichts mit Silvester zu tun und sind für diese Zwecke nicht zugelassen.
Kann ein Entstehungsbrand nicht beim ersten Versuch gelöscht werden:
- Raum verlassen
- Türen schließen
- Feuerwehr (Notruf 112) alarmieren
- Feuerwehr erwarten und einweisen
Achtung: Brandverletzungen sofort mit handwarmem Wasser maximal 10 Minuten lang kühlen.
Halten Sie Ihren Balkon frei von brennbaren Gegenständen!
Quelle: Berliner Feuerwehr (www.berliner-feuerwehr.de)
Wichtiger Hinweis: Abbrennverbot von Feuerwerkskörpern in der Licher Altstadt und den Stadtteilen
Aufgrund der Bestimmungen des § 23 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) ist das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen (Feuerwerk) in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie Fachwerkhäusern verboten. Darüber hinaus gilt das Abbrennverbot auch für den Bereich.
Marktplatz, Parkplätze, Dorfplätze, Festplätze sowie alle Freiflächen vor öffentlichen Einrichtungen und darüber hinaus im gesamten öffentlichen Bereich. Pyrotechnische Gegenstände dürfen am 31. Dezember und 1. Januar nur von Personen abgebrannt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Verstöße gegen diese Bestimmungen, vorsätzlich oder fahrlässig können als Ordnungswidrigkeit mit Geldbußen bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Durch das Abrennen von Feuerwerkskörpern sind die historischen Gebäude in der Kernstadt und den Licher Stadtteilen zum Jahreswechsel immer wieder gefährdet. Die Folgen eines Dachstuhlbrandes können gerade in den eng bebauten Ortskernen verheerend sein und wertvolles Kulturgut vernichten. Über die gesetzliche Regelung hinaus appellieren wir, auch unter Berücksichtigung der aktuellen Corona-Pandemie, an alle Bewohner von Lich und den Licher Stadtteilen generell auf ein Feuerwerk mit größeren Zusammenkünften zu verzichten und ansonsten um einen verantwortungsbewussten Umgang mit Feuerwerkskörpern und um Beachtung der gesetzlichen Regelung.
Der Bürgermeister der Stadt Lich als gemeinsamer örtlicher Ordnungsbehördenbezirk Laubach/Lich
Quelle: Amtsblatt der Stadt Lich Nr. 51 vom 22. Dezember 2022